====== Inkrafttreten des neuen Beschlusses zur Vollmachtseinreichung im einheitlichen Patentschutz ====== Artikel 4 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] legt das Inkrafttreten des Beschlusses fest. **Artikel 4 - Inkrafttreten** Dieser Beschluss tritt am 1. November 2024 in Kraft. ===== siehe auch ===== ABl. EPA 2024, A76 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz]] \\ Regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt in Verfahren nach der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz.