====== Inkrafttreten des neuen Beschlusses zur Vollmachtseinreichung ====== Artikel 5 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] bestimmt das Inkrafttreten des neuen Beschlusses auf den 1. November 2024. **Artikel 5 - Inkrafttreten** Dieser Beschluss tritt am 1. November 2024 in Kraft. ===== siehe auch ===== ABl. EPA 2024, A75 -> [[Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten]] \\ Der Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 8. Juli 2024 über die Unterzeichnung und Einreichung von Vollmachten regelt die Vollmachtserfordernisse im Zusammenhang mit Vertretern vor dem Europäischen Patentamt.