====== Inkrafttreten ====== Artikel 169 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt das Inkrafttreten des Übereinkommens. Artikel 169 (1) EPÜ -> [[Zeitpunkt des Inkrafttretens]] \\ Beschreibt den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Übereinkommens. Artikel 169 (2) EPÜ -> [[Inkrafttreten nach Ratifikation oder Beitritt]] \\ Regelt das Inkrafttreten des Übereinkommens nach der Ratifikation oder dem Beitritt eines Staates. === Inkrafttreten der Gebührenordnung === Diese [[Gebührenordnung]] tritt am 20. Oktober 1977 in Kraft. \\ GESCHEHEN zu München am 20. Oktober 1977 \\ Für den [[Verwaltungsrat]] \\ Der [[Präsident des Europäischen Patentamts|Präsident]] ===== siehe auch ===== EPÜ, Teil 12 -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Zwölfter Teil: Schlussbestimmungen|Schlussbestimmungen]] \\ Der zwölfte Teil des EPÜ regelt die Schlussbestimmungen des Übereinkommens, einschließlich der Ausführungsordnung, der Ratifikation, des Beitritts, des Inkrafttretens, der Geltungsdauer, der Revision und der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Vertragsstaaten.