====== Inkrafttreten ====== **Artikel 169 (1) EPÜ 2000** Dieses [[epü|Übereinkommen]] tritt in Kraft drei Monate nach Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde von sechs Staaten, in deren Hoheitsgebiet im Jahre 1970 insgesamt mindestens 180 000 Patentanmeldungen für die Gesamtheit dieser Staaten eingereicht wurden. **Artikel 169 (2) EPÜ 2000** Jede Ratifikation oder jeder Beitritt nach Inkrafttreten dieses [[epü|Übereinkommens]] wird am ersten Tag des dritten Monats nach der Hinterlegung der Ratifikations- oder Beitrittsurkunde wirksam. === Inkrafttreten der Gebührenordnung === Diese [[Gebührenordnung]] tritt am 20. Oktober 1977 in Kraft. \\ GESCHEHEN zu München am 20. Oktober 1977 \\ Für den [[Verwaltungsrat]] \\ Der [[Präsident des Europäischen Patentamts|Präsident]] ===== siehe auch ===== Teil 12 EPÜ -> [[Schlussbestimmungen]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ GebO -> [[Gebührenordnung]] \\ EP -> [[Europäisches Patentrecht]]