====== Inhalt und Form der neuen europäischen Patentschrift ====== Regel 87 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt den Inhalt und die Form der neuen europäischen Patentschrift. **Regel 87 EPÜ** Die neue [[europäische Patentschrift]] enthält die [[Beschreibung]], [[Patentansprüche]] und [[Zeichnungen]] in der geänderten Fassung. Regel 73 Absätze 2 und 3 [-> [[Inhalt und Form der Patentschrift]]] und Regel 74 [-> [[Urkunde über das europäische Patent]]] sind anzuwenden. ===== siehe auch ===== AO EPÜ, Teil 5, Kapitel I -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 5, Kapitel I EPÜ: Einspruchsverfahren|Einspruchsverfahren]] \\ Dieses Kapitel regelt das Einspruchsverfahren gegen erteilte europäische Patente. Es umfasst die Form und den Inhalt des Einspruchs, die Vorbereitung und Prüfung des Einspruchs sowie die Aufrechterhaltung des Patents in geändertem Umfang. Zudem werden die Kostenverteilung und der Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers behandelt.