====== Inhalt und Form der geänderten europäischen Patentschrift ====== Regel 96 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt den Inhalt und die Form der geänderten europäischen Patentschrift. **Regel 96 EPÜ** Die geänderte [[europäische Patentschrift]] enthält die [[Beschreibung]], [[Patentansprüche]] und [[Zeichnungen]] in der geänderten Fassung. Regel 73 Absätze 2 und 3 [-> [[Inhalt und Form der Patentschrift]]] und Regel 74 [-> [[Urkunde über das europäische Patent]] sind anzuwenden. ===== siehe auch ===== AO EPÜ, Teil 5, Kapitel II -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 5, Kapitel II EPÜ: Beschränkungs- und Widerrufsverfahren|Beschränkungs- und Widerrufsverfahren]] \\ In diesem Kapitel werden die Verfahren zur Beschränkung oder zum Widerruf europäischer Patente behandelt. Es umfasst die Zuständigkeit für das Verfahren, die Anforderungen an den Antrag und die Entscheidung über den Antrag sowie die Form der geänderten europäischen Patentschrift.