====== Inhalt der Urkunde über das europäische Patent ======
**Artikel 2 (1)**((Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 16. Juli 2013 über Inhalt, Form und Verfahren der Übermittlung der Urkunde über das europäische Patent))
In der Urkunde wird die
Patentnummer ausgewiesen und
bescheinigt, dass das Patent den in
der Urkunde genannten Personen für
die in der Patentschrift beschriebene
Erfindung und die dort bezeichneten
Staaten erteilt worden ist. Daran
schließen sich Name und Anschrift
des Patentinhabers an. Gibt es
mehrere Patentinhaber, so werden alle
namentlich genannt.
**Artikel 2 (1)**((Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 16. Juli 2013 über Inhalt, Form und Verfahren der Übermittlung der Urkunde über das europäische Patent))
Absatz 1 gilt entsprechend für
die Urkunde über ein europäisches
Patent, das in geänderter Form oder
beschränktem Umfang aufrechterhalten
worden ist.
===== siehe auch =====
Regel 74 EPÜ -> [[Urkunde über das europäische Patent]]