====== Inhalt der europäischen Patentanmeldung ====== Artikel 78 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Bestandteile, die eine europäische Patentanmeldung enthalten muss. **Artikel 78 (1) EPÜ** Die europäische Patentanmeldung muss a) einen Antrag auf Erteilung eines europäischen Patents; b) eine Beschreibung der Erfindung; c) einen oder mehrere Patentansprüche; d) die Zeichnungen, auf die sich die Beschreibung oder die Patentansprüche beziehen; e) eine Zusammenfassung enthalten und den Erfordernissen genügen, die in der Ausführungsordnung vorgeschrieben sind. ===== siehe auch ===== Artikel 78 EPÜ -> [[Erfordernisse der europäischen Patentanmeldung]] \\ Legt die Erfordernisse fest, die eine europäische Patentanmeldung erfüllen muss.