====== Im Übereinkommen und seiner Ausführungsordnung vorgesehene Gebühren ====== **Artikel 2 (1) GebO EPÜ** Die nach Artikel 1 [-> [[Allgemeines]]] an das Amt zu entrichtenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt, sofern in Absatz 2 nichts anderes vorgesehen ist: ... -> https://www.epo.org/de/legal/epc/2020/f2.html#2 ===== siehe auch ===== GebO -> [[Gebührenordnung]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ EP -> [[Europäisches Patentrecht]]