====== Gutschrift auf dem laufenden Konto ====== Nr. 3.3 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) beschreibt die Gutschrift des gezahlten Betrags auf dem laufenden Konto. **Nr. 3.3 VLK** Mit Wirkung des Tages der Gutschrift auf dem Bankkonto des EPA wird der gezahlte Betrag dem laufenden Konto gutgeschrieben. ===== siehe auch ===== Nr. 3 VLK -> [[Auffüllungen]] \\ Regelt die Verfahren und Anforderungen für die Auffüllung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.