====== Gründung der Europäischen Patentorganisation ====== Artikel 4 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass durch das Übereinkommen eine Europäische Patentorganisation gegründet wird, die mit verwaltungsmäßiger und finanzieller Selbstständigkeit ausgestattet ist. **Artikel 4 (1) EPÜ** Durch dieses Übereinkommen wird eine Europäische Patentorganisation gegründet, nachstehend Organisation genannt. Sie ist mit verwaltungsmäßiger und finanzieller Selbstständigkeit ausgestattet. ===== siehe auch ===== Artikel 4 EPÜ -> [[Europäische Patentorganisation]] \\ Beschreibt die Gründung und Struktur der Europäischen Patentorganisation.