====== Gliederung in Generaldirektionen ====== Regel 9 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass das Europäische Patentamt verwaltungsmäßig in Generaldirektionen untergliedert wird. **Regel 9 (1) EPÜ** Das Europäische Patentamt wird verwaltungsmäßig in Generaldirektionen untergliedert, denen die in Artikel 15 Buchstaben a bis e genannten Organe, die für Rechtsfragen und die für die innere Verwaltung des Amts geschaffenen Dienststellen zugeordnet werden. ===== siehe auch ===== Regel 9 EPÜ -> [[Verwaltungsmäßige Gliederung des Europäischen Patentamts]] \\ Legt die verwaltungsmäßige Gliederung des Europäischen Patentamts in Generaldirektionen fest.