====== Geltungsdauer des Übereinkommens ====== Artikel 171 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt die Geltungsdauer des Übereinkommens. **Artikel 171 EPÜ** Dieses Übereinkommen wird auf unbegrenzte Zeit geschlossen. ===== siehe auch ===== EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht.