====== Gegenstand der europäischen Eignungsprüfung ====== **Artikel 1 (4) VEP** Die Prüfungsaufgaben erstrecken sich zumindest auf: die Ausarbeitung der Ansprüche und der Einleitung einer europäischen Patentanmeldung auf der Grundlage von Angaben, wie sie normalerweise einem zugelassenen Vertreter bei dieser Tätigkeit vorliegen; die Ausarbeitung einer Erwiderung auf einen Bescheid, in dem der Stand der Technik entgegengehalten wird; die Ausarbeitung einer Einspruchsschrift gegen ein europäisches Patent; die Beantwortung rechtlicher Fragen und die Ausarbeitung rechtlicher Beurteilungen von spezifischen Sachverhalten. VEP -> [[Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung]] \\ ABVEP -> [[Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung]] ===== siehe auch ===== * [[Europäische Eignungsprüfung]]