====== Gebühren ====== Gebühren im Kontext des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) sind finanzielle Beträge, die für verschiedene Verfahrensschritte wie die [[Anmeldung]], [[Prüfung]], [[Erteilung]] und [[Aufrechterhaltung]] [[europäisches Patent|europäischer Patente]] an das [[Europäische Patentamt]] entrichtet werden müssen. Artikel 51 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt die Erhebung von Gebühren durch das [[Europäisches Patentamt|Europäische Patentamt]] für die nach diesem Übereinkommen durchgeführten amtlichen Aufgaben und Verfahren. Artikel 51 (1) EPÜ -> [[Erhebung von Gebühren]] \\ Erklärt, dass das Europäische Patentamt Gebühren für die nach diesem Übereinkommen durchgeführten amtlichen Aufgaben und Verfahren erheben kann. Artikel 51 (2) EPÜ -> [[Fristen für die Entrichtung von Gebühren]] \\ Beschreibt, dass die Fristen für die Entrichtung von Gebühren, die nicht bereits im Übereinkommen bestimmt sind, in der Ausführungsordnung festgelegt werden. Artikel 51 (3) EPÜ -> [[Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Entrichtung]] \\ Erklärt, dass die Ausführungsordnung die Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Entrichtung von Gebühren festlegt. Artikel 51 (4) EPÜ -> [[Gebührenordnung]] \\ Beschreibt, dass die Gebührenordnung insbesondere die Höhe der Gebühren und die Art und Weise, wie sie zu entrichten sind, bestimmt. VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt. VAA -> [[Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren]] \\ Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten. ==== Grundlagen für Gebühren ==== Artikel 94 (1) EPÜ -> [[Prüfungsgebühr]] \\ Regel 71 (3) EPÜ -> [[Erteilungs- und Veröffentlichungsgebühr]] \\ Regel 45 (1) EPÜ -> [[Gebührenpflichtige Patentansprüche]] (EP-direkt) \\ Regel 162 EPÜ -> [[Gebührenpflichtige Patentansprüche]] (PCT) \\ Regel 38 (1) EPÜ 2000 -> [[Anmeldegebühr]] \\ Regel 38 (1) EPÜ 2000 -> [[Recherchengebühr]] \\ Regel 38 (2) EPÜ 2000 -> [[Zusatzgebühr]] \\ -> [[Gebührenbeträge]] \\ -> [[Entrichtung von Gebühren]] \\ -> [[Rückzahlung von Gebühren]] \\ -> [[Rückzahlung von nicht fälligen Gebühren]] \\ -> [[Multipay Tool]] \\ ===== Weblinks ===== http://www.epo.org/fees ===== siehe auch ===== EPÜ, Teil 1, Kapitel V -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 1, Kapitel V EPÜ: Finanzvorschriften|Finanzvorschriften]] \\ Regelt die Finanzierung des Haushalts der Europäischen Patentorganisation, einschließlich der Bemessung und Erhebung von Gebühren, der Aufstellung des Haushaltsplans und der Durchführung der Rechnungsprüfung.