====== Funktionieren des laufenden Kontos ====== Nr. 6 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) regelt die Anforderungen an die Deckung und Überwachung von laufenden Konten sowie die Bedingungen für deren amtswegige Auflösung beim Europäischen Patentamt. Nr. 6.1 VLK -> [[Deckung des laufenden Kontos]] \\ Der Kontoinhaber muss für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen. Nr. 6.2 VLK -> [[Überwachung und Saldenbestätigung]] \\ Kontoinhaber können ihre Kontobewegungen einsehen und erhalten eine jährliche Saldenbestätigung. Nr. 6.3 VLK -> [[Amtswegige Auflösung bei Nullsaldo]] \\ Ein Konto mit Nullsaldo und ohne Kontobewegungen in vier Jahren wird von Amts wegen aufgelöst. ===== siehe auch ===== VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.