====== Frist für die Abgabe der Prioritätserklärung ====== Regel 52 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass die Prioritätserklärung bei Einreichung der europäischen Patentanmeldung abgegeben werden soll, aber auch noch innerhalb von sechzehn Monaten nach dem frühesten beanspruchten Prioritätstag abgegeben werden kann. **Regel 52 (2) EPÜ** Die Prioritätserklärung soll bei Einreichung der europäischen Patentanmeldung abgegeben werden. Sie kann noch innerhalb von sechzehn Monaten nach dem frühesten beanspruchten Prioritätstag abgegeben werden. ===== siehe auch ===== Regel 52 EPÜ -> [[Prioritätserklärung]] \\ Legt fest, welche Angaben die Prioritätserklärung enthalten muss.