====== Frist für den Beitritt ====== Regel 89 (1) EPÜ des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass der Beitritt innerhalb von drei Monaten nach dem Tag zu erklären ist, an dem eine der in Artikel 105 genannten Klagen erhoben worden ist. **Regel 89 (1) EPÜ** Der Beitritt ist innerhalb von drei Monaten nach dem Tag zu erklären, an dem eine der in Artikel 105 genannten Klagen erhoben worden ist. ===== siehe auch ===== Regel 89 EPÜ -> [[Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers]] \\ Beschreibt den Beitritt des vermeintlichen Patentverletzers.