====== Formalsachbearbeiter ====== Amtsblatt Juni 2020, A80 -> [[https://epo.newsweaver.co.uk/official-journal-germany/3d8n7ecpivvyign8alxk45/external?email=true&a=6&p=57334254&t=31374334|Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 14. Juni 2020 über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungs- oder Einspruchsabteilungen obliegender Geschäfte durch Bedienstete, die keine Prüfer sind]] Amtsblatt Dezember 2015, A104 -> [[https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/official-journal/2015/12/a104_de.html|Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 23. November 2015 über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungs- oder Einspruchsabteilungen obliegender Geschäfte durch Bedienstete, die keine Prüfer sind]] Amtsblatt Januar 2014, A6 -> [[https://www.epo.org/law-practice/legal-texts/official-journal/2014/01/a6_de.html|Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 12. Dezember 2013 über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungs- oder Einspruchsabteilungen obliegender Geschäfte durch Bedienstete, die keine Prüfer sind]] Im Rahmen der Zuständigkeit der Prüfungsabteilungen des EPA werden auch Bedienstete, die keine technisch vorgebildeten oder rechtskundigen Prüfer sind (Formalsachbearbeiter), mit der Wahrnehmung bestimmter Geschäfte der Prüfungsabteilungen betraut.((vgl. Art. 1 des Beschlusses des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 12. Dezember 2013 über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungs- oder Einspruchsabteilungen obliegender Geschäfte durch Bedienstete, die keine Prüfer sind)) Vom 1. Mai 2010 an können Telefonanrufe bei Formalsachbearbeitern zur [[Nutzerunterstützung]] des EPA weitergeleitet werden, falls der angerufene Mitarbeiter nicht erreichbar ist.((Amtsblatt EPA 5/2010, 287)) ===== siehe auch ===== -> [[Prüfungsabteilungen]]