====== Folgen falscher Erklärungen ====== Regel 7b (4) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass die Gebühr als nicht entrichtet gilt und die Anmeldung als zurückgenommen gilt, wenn sich herausstellt, dass die Erklärung falsch ist oder eine Statusänderung nicht mitgeteilt wurde. **Regel 7b (4) EPÜ** Sollte sich herausstellen, dass die Erklärung falsch ist oder dem Europäischen Patentamt eine Änderung des Status nach Absatz 2 nicht mitgeteilt wurde, und wird eine ermäßigte Gebühr entrichtet, so gilt die Gebühr als nicht entrichtet und die Anmeldung gilt als zurückgenommen. ===== siehe auch ===== Regel 7b EPÜ -> [[Erklärung des Anspruchs auf Gebührenermäßigung]] \\ Legt fest, dass ein Anmelder, der eine Gebührenermäßigung in Anspruch nehmen möchte, eine entsprechende Erklärung abgeben muss.