====== Folgen der Nichtzahlung ====== Regel 39 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass die europäische Patentanmeldung als zurückgenommen gilt, wenn die Benennungsgebühr nicht rechtzeitig entrichtet wird. **Regel 39 (2) EPÜ** Wird die Benennungsgebühr nicht rechtzeitig entrichtet oder wird die Benennung aller Vertragsstaaten zurückgenommen, so gilt die europäische Patentanmeldung als zurückgenommen. ===== siehe auch ===== Regel 39 EPÜ -> [[Benennungsgebühren]] \\ Legt fest, dass die Benennungsgebühr innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag zu entrichten ist, an dem im Europäischen Patentblatt auf die Veröffentlichung des europäischen Recherchenberichts hingewiesen worden ist.