====== Europäisches Patentübereinkommen ====== Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ist ein [[EU:völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug|völkerrechtlicher Vertrag mit Unionsbezug]] der das [[europäisches Patentsystem|europäische Patentsystem]] [-> [[Europäisches Patentrecht]]] schafft und die Erteilung [[europäisches Patent|europäischer Patente]] durch das [[Europäisches Patentamt|Europäische Patentamt]] regelt. Die [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Erster Teil: Allgemeine und Institutionelle Vorschriften|Artikel des Europäischen Patentübereinkommens]] werden durch die [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Ausführungsordnung]] (AO EPÜ) ergänzt. Für die Verfahren vor den [[Beschwerdekammer|Beschwerdekammern]] und der [[Große Beschwerdekammer|Großen Beschwerdekammer]] gibt es eigene Verfahrensordnungen [VOBK -> [[Verfahrensordnung der Beschwerdekammern]]]. EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Internationales Abkommen, das das europäische Patentsystem regelt und die Erteilung europäischer Patente durch das Europäische Patentamt ermöglicht. ==== Ausführungsverordnung ==== Die [[Ausführungsverordnung]] zum [[europäisches Patentübereinkommen|europäischen Patentübereinkommen]] (EPÜ) ist eine Regelung, die bestimmt, wie die Artikel des Übereinkommens anzuwenden sind. Sie regelt die Verfahren und Anforderungen für die verschiedenen Phasen des europäischen Patenterteilungsverfahrens. AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Regelwerk, das detaillierte Vorschriften und Verfahren zur praktischen Anwendung und Umsetzung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festlegt. ==== Gebührenordnung ==== Die [[Gebührenordnung]] des EPÜ regelt die [[Gebühren]] für die [[Verfahren]] und Dienstleistungen des [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamts]] (EPA). Ergänzend definieren die [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) die Kontonutzung beim EPA, während die [[Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren]] (VAA) die automatisierte Zahlung der Gebühren ermöglichen. GebO EPÜ -> [[Gebührenordnung]] \\ Legt die Gebühren fest, die für die verschiedenen Verfahren und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erteilung und Verwaltung europäischer Patente erhoben werden. VLK -> [[Vorschriften über das laufende Konto]] \\ Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt. VAA -> [[Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren]] \\ Regeln das automatische Abbuchen von Gebühren beim Europäischen Patentamt (EPA) von laufenden Konten. ==== Verfahrensordnung der Beschwerdekammern ==== Die [[Verfahrensordnung der Beschwerdekammern]] (VOBK) legt die Regeln für das [[Beschwerdeverfahren]] vor den [[Beschwerdekammern]] des [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamts]] fest. VOBK -> [[Verfahrensordnung der Beschwerdekammern]] \\ Regelt das Verfahren vor den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts, die über Einsprüche und Beschwerden gegen Entscheidungen im Patenterteilungsverfahren entscheiden. ==== Protokolle zum Europäisches Patentübereinkommen ==== Die [[Protokolle zum Europäisches Patentübereinkommen]] (EPÜ) ergänzen und konkretisieren verschiedene Aspekte der Patenterteilung und der Organisation des europäischen Patentsystems. Sie regeln unter anderem die Auslegung des Schutzbereichs von Patenten, die Zentralisierung des Patenterteilungsverfahrens, die gerichtliche Zuständigkeit bei Patentstreitigkeiten sowie die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation. Diese Protokolle gewährleisten eine einheitliche Anwendung und effiziente Verwaltung des europäischen Patentsystems. -> [[Auslegungsprotokoll]] \\ Legt fest, wie der Schutzbereich eines europäischen Patents durch die Patentansprüche unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen auszulegen ist, um eine ausgewogene und einheitliche Interpretation sicherzustellen. ZeP EPÜ -> [[Zentralisierungsprotokoll|Protokoll über die Zentralisierung des europäischen Patentsystems und seine Einführung]] \\ Regelt die Zentralisierung der Patenterteilung in Europa durch das Europäische Patentamt und seine schrittweise Einführung als zentrale Behörde. AnP EPÜ -> [[Anerkennungsprotokoll|Protokoll über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung von Entscheidungen über den Anspruch auf Erteilung eines europäischen Patents]] \\ Legt die gerichtliche Zuständigkeit sowie die gegenseitige Anerkennung von Entscheidungen zwischen den Vertragsstaaten in Bezug auf Streitigkeiten über den Anspruch auf Erteilung europäischer Patente fest. PüVI EPÜ -> [[Protokoll über Vorrechte und Immunitäten|Protokoll über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation]] \\ Regelt die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Patentorganisation und ihres Personals, um die unabhängige Erfüllung ihrer Aufgaben sicherzustellen. PstP EPÜ -> [[Personalstandsprotokoll|Protokoll über den Personalbestand des Europäischen Patentamts in Den Haag]] \\ Bezieht sich auf den spezifischen Personalbestand und die organisatorische Struktur des Europäischen Patentamts in Den Haag. ===== siehe auch ===== -> [[EP:Europäisches Patentrecht]] \\ Umfasst sowohl das Patentrecht der Europäischen Union als auch das System des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ), die als eigenständige völkerrechtliche Verträge mit Unionsbezug unabhängig von der Europäischen Union sind.