====== Erweiterung des Schutzbereichs ====== Artikel 123 (3) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt, dass das europäische Patent nicht in der Weise geändert werden darf, dass sein Schutzbereich erweitert wird. **Artikel 123 (3) EPÜ** Das europäische Patent darf nicht in der Weise geändert werden, dass sein Schutzbereich erweitert wird. ===== siehe auch ===== Artikel 123 EPÜ -> [[Änderungen]] \\ Regelt die Änderungen der europäischen Patentanmeldung oder des europäischen Patents im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt.