====== Erteilungsverfahren ====== Das Erteilungsverfahren im [[europäisches Patentsystem|europäischen Patentsystem]] ist ein strukturierter Prozess, bei dem das [[Europäisches Patentamt|Europäische Patentamt]] (EPA) einen schrittweisen Ansatz verfolgt, um ggf. ein [[europäisches Patent]] zu erteilen. Der vierte Teil des EPÜ [-> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Vierter Teil: Erteilungsverfahren|Erteilungsverfahren]]] beschreibt das Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, einschließlich der Eingangs- und Formalprüfung, der Erstellung des europäischen Recherchenberichts, der Prüfung der Patentanmeldung und der Erteilung oder Zurückweisung des Patents. Zunächst reicht der Anmelder eine [[Patentanmeldung]] beim EPA ein [-> [[Einreichung der europäischen Patentanmeldung]]], die eine vollständige [[Beschreibung]] der [[Erfindung]] sowie die [[Ansprüche]] und gegebenenfalls [[Zeichnungen]] umfasst. Diese Anmeldung wird einer [[formalprüfung|formalen Prüfung]] unterzogen, um sicherzustellen, dass alle formalen Anforderungen gemäß dem [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommen]] (EPÜ) erfüllt sind. Nachdem die [[formale Prüfung]] abgeschlossen ist, erstellt das EPA einen [[Recherchenbericht]]. Dieser Bericht basiert auf der Recherche nach dem [[Stand der Technik]] und dient dazu, die [[Neuheit]] und [[erfinderische Tätigkeit]] der [[beanspruchte Erfindung]|beanspruchten Erfindung]] zu bewerten. Die [[Patentanmeldung]] wird normalerweise 18 Monate nach ihrem Anmeldedatum veröffentlicht [-> [[Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung]]], was der Öffentlichkeit Zugang zu den Details der Erfindung verschafft. Der nächste Schritt im Verfahren ist die [[Prüfung der Patentanmeldung]]. Hierbei stellt das EPA sicher, dass alle Anforderungen an die [[Patentierbarkeit]] gemäß dem EPÜ erfüllt sind. Dazu gehören unter anderem die [[Neuheit]], [[erfinderische Tätigkeit]] und [[gewerbliche Anwendbarkeit]] der [[Erfindung]]. Wenn die [[Erfindung]] diese Anforderungen erfüllt, erfolgt die [[Erteilung des Patents]]. Die [[Entscheidung über die Erteilung]] wird öffentlich bekannt gemacht, wodurch das Patentrecht in den benannten Vertragsstaaten wirksam wird. ===== siehe auch ===== EPÜ, vierter Teil -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Vierter Teil: Erteilungsverfahren|Erteilungsverfahren]] Beschreibt das Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, einschließlich der Eingangs- und Formalprüfung, der Erstellung des europäischen Recherchenberichts, der Prüfung der Patentanmeldung und der Erteilung oder Zurückweisung des Patents.