====== Erteilungsakte ====== Die Erteilungsakte bezieht sich auf die Dokumente und Informationen, die während des [[Erteilungsverfahren|Erteilungsverfahrens]] eines [[europäisches Patent|europäischen Patents]] aktenkundig werden. Dazu gehört die gesamte Korrespondenz und alle Dokumente, die im Zusammenhang mit der [[Patentanmeldung]] und deren [[Prüfung]] bis zur [[Erteilung des Patents]] stehen. Dies umfasst die [[Anmeldung]] selbst, [[Recherchenbericht|Recherchenberichte]], [[Prüfungsbericht]|Prüfungsberichte]], [[Änderung der Patentanmeldung|Änderungen der Patentanmeldung]], Stellungnahmen des Anmelders und des Prüfers sowie die [[Entscheidung über die Patenterteilung]]. Da die [[Erteilungsakte]] in Art. 69 EPÜ [Art. 69 (1) EPÜ -> [[Bestimmung des Schutzbereichs]]] keine Erwähnung findet, bildet sie grundsätzlich kein zulässiges Auslegungsmaterial. Ein Europäisches Patent kann nicht auf der Grundlage von Textstellen, die im Erteilungsverfahren aus der Beschreibung gestrichen wurden, ausgelegt werden.((EPG, Lokalkammer München, Anordnung v. 25. November 2024 – UPC_CFI_443/2024; Fortführung von Lokalkammer Düsseldorf, Anordnung vom 9. April 2024, CFI_452/2023 = ACT_589655/2023 – Ortovox Sportartikel gg. Mammut Sports u.a.)) ===== siehe auch ===== -> [[Erteilungsverfahren]] \\ Prozess, bei dem das Europäische Patentamt (EPA) einen schrittweisen Ansatz verfolgt, um ggf. ein europäisches Patent zu erteilen.