====== Erstellung des europäischen Recherchenberichts ====== Artikel 92 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt die Erstellung und Veröffentlichung eines europäischen Recherchenberichts zu der europäischen Patentanmeldung. **Artikel 92 EPÜ** Das [[Europäisches Patentamt|Europäische Patentamt]] erstellt und veröffentlicht nach Maßgabe der [[Ausführungsordnung]] einen [[europäischer Recherchenbericht|europäischen Recherchenbericht]] zu der [[europäische Patentanmeldung|europäischen Patentanmeldung]] auf der Grundlage der [[Patentansprüche]] unter angemessener Berücksichtigung der [[Beschreibung]] und der vorhandenen [[Zeichnungen]]. ==== Recherche im Internet ==== Bei der Recherche im [[Stand der Technik]] kann auch auf Internetquellen einschließlich Online-Fachzeitschriften, Online-Datenbanken und sonstige Internetseiten zurückgegriffen werden. ===== siehe auch ===== EPÜ, Teil 4 -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Vierter Teil: Erteilungsverfahren|Erteilungsverfahren]] \\ Der vierte Teil des EPÜ beschreibt das Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, einschließlich der Eingangs- und Formalprüfung, der Erstellung des europäischen Recherchenberichts, der Prüfung der Patentanmeldung und der Erteilung oder Zurückweisung des Patents.