====== Erstellung des europäischen Recherchenberichts ======
**Artikel 92 EPÜ 2000**
Das [[Europäisches Patentamt|Europäische Patentamt]] erstellt und veröffentlicht nach Maßgabe der [[Ausführungsordnung]] einen [[europäischer Recherchenbericht|europäischen Recherchenbericht]] zu der [[europäische Patentanmeldung|europäischen Patentanmeldung]] auf der Grundlage der [[Patentansprüche]] unter angemessener Berücksichtigung der [[Beschreibung]] und der vorhandenen [[Zeichnungen]].
Regel 61 EPÜ -> [[Inhalt des europäischen Recherchenberichts]] \\
Regel 38 (1) EPÜ 2000 -> [[Recherchengebühr]] \\
Regel 63 EPÜ -> [[Unvollständige Recherche]] \\
Regel 64 EPÜ -> [[Europäischer Recherchenbericht bei mangelnder Einheitlichkeit]] \\
Regel 65 EPÜ -> [[Übermittlung des europäischen Recherchenberichts]] \\
R. 66 EPÜ -> [[Endgültiger Inhalt der Zusammenfassung]]
==== Recherche im Internet ====
Bei der Recherche im [[Stand der Technik]] kann auch auf Internetquellen einschließlich Online-Fachzeitschriften,
Online-Datenbanken und sonstige Internetseiten zurückgegriffen werden.
-> [[Recherche im Internet]]
Artikel 90-98 EPÜ -> [[Erteilungsverfahren]] \\
===== siehe auch =====
===== siehe auch =====
Teil 4 EPÜ -> [[Erteilungsverfahren]] \\
EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
====== Erstellung des europäischen Recherchenberichts ======
Artikel 92 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt die Erstellung und Veröffentlichung eines europäischen Recherchenberichts zu der europäischen Patentanmeldung.
**Artikel 92 EPÜ**
Das Europäische Patentamt erstellt und veröffentlicht nach Maßgabe der Ausführungsordnung einen europäischen Recherchenbericht zu der europäischen Patentanmeldung auf der Grundlage der Patentansprüche unter angemessener Berücksichtigung der Beschreibung und der vorhandenen Zeichnungen.
===== siehe auch =====
EPÜ, Teil 4 -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Vierter Teil: Erteilungsverfahren|Erteilungsverfahren]] \\
Der vierte Teil des EPÜ beschreibt das Verfahren zur Erteilung eines europäischen Patents, einschließlich der Eingangs- und Formalprüfung, der Erstellung des europäischen Recherchenberichts, der Prüfung der Patentanmeldung und der Erteilung oder Zurückweisung des Patents.