====== Ernennung des Präsidenten des Europäischen Patentamts ====== Artikel 11 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass der Präsident des Europäischen Patentamts vom Verwaltungsrat ernannt wird. **Artikel 11 (1) EPÜ** Der Präsident des Europäischen Patentamts wird vom [[ep:unterbreitung_an_den_verwaltungsrat|Verwaltungsrat]] ernannt. ===== siehe auch ===== Artikel 11 EPÜ -> [[Ernennung hoher Bediensteter]] \\ Beschreibt die Ernennung hoher Bediensteter des Europäischen Patentamts durch den Verwaltungsrat.