====== Entscheidungen des europäischen Patentamts ====== Artikel 97 (1), (3) EPÜ -> [[Erteilungsbeschluss]] \\ Artikel 97 (2) EPÜ -> [[Zurückweisungsbeschluss]] \\ Art. 106 EPÜ -> [[Beschwerdefähige Entscheidungen]] \\ [[Rechtsschutz]] gegen [[Entscheidungen des Europäischen Patentamts]] wird innerhalb der Europäischen Patentorganisation durch die [[Beschwerdekammern]] und die [[Große Beschwerdekammer]] gewährt.((BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10)) Zur [[Sicherung einer einheitlichen Rechtsanwendung]], oder wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt, kann der Präsident der [[Große Beschwerdekammer|Großen Beschwerdekammer]] gemäß Art. 112 Abs. 1 Buchstabe b EPÜ [-> [[Entscheidung oder Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer]]] eine Rechtsfrage vorlegen, wenn zwei [[Beschwerdekammer|Beschwerdekammern]] über diese Frage voneinander abweichende [[Entscheidung|Entscheidungen]] getroffen haben.((BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10)) ===== siehe auch ===== -> [[Europäischen Patentamt]]