====== Einverständnis zur Verwendung jeder Sprache ====== Regel 4 (4) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass mit Einverständnis aller Beteiligten und des Europäischen Patentamts jede Sprache verwendet werden kann. **Regel 4 (4) EPÜ** Mit Einverständnis aller Beteiligten und des Europäischen Patentamts kann jede Sprache verwendet werden. ===== siehe auch ===== Regel 4 EPÜ -> [[Sprache im mündlichen Verfahren]] \\ Legt fest, welche Sprachen im mündlichen Verfahren vor dem Europäischen Patentamt verwendet werden können.