====== Einreichung von Unterlagen ======
**Regel 2 (1) AO EPÜ**((zuletzt geändert durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Oktober 2014 zur Änderung der Regeln 2, 124, 125, 126, 127, 129, 133 und 134 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (CA/D 6/14) ))
Im Verfahren vor dem [[ep:Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamt]] können Unterlagen durch unmittelbare Übergabe, durch [[Zustellung durch die Post|Postdienste]] oder durch Einrichtungen zur elektronischen Nachrichtenübermittlung eingereicht werden. Der [[ep:Präsident des Europäischen Patentamts]] legt die näheren Einzelheiten und Bedingungen sowie gegebenenfalls besondere formale und technische Erfordernisse für die Einreichung von Unterlagen fest. Er kann insbesondere bestimmen, dass eine Bestätigung nachzureichen ist. Wird diese Bestätigung nicht rechtzeitig eingereicht, so wird die europäische Patentanmeldung zurückgewiesen; nachgereichte Unterlagen gelten als nicht eingegangen.
-> [[Elektronische Einreichung]]
**Regel 2 (2) AO EPÜ**
Wo im [[EPÜ|Übereinkommen]] bestimmt ist, dass ein Schriftstück zu unterzeichnen ist, kann dessen Authentizität durch eigenhändige Unterschrift oder andere geeignete Mittel bestätigt werden, deren Benutzung vom [[ep:Präsident des Europäischen Patentamts|Präsidenten des Europäischen Patentamts]] gestattet wurde. Ein Schriftstück, das durch solche anderen Mittel authentifiziert worden ist, erfüllt die rechtlichen Erfordernisse der Unterschrift ebenso wie ein handschriftlich unterzeichnetes Schriftstück, das in Papierform eingereicht wurde.
Regel 1-7 -> [[Allgemeine Vorschriften]] \\
===== siehe auch =====
AO EPÜ, Teil 1, Kapitel I -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente#Teil 1, Kapitel I EPÜ: Allgemeine Vorschriften|Allgemeine Vorschriften]] \\
Dieses Kapitel behandelt die grundlegenden Anforderungen und Bestimmungen für das schriftliche Verfahren, die Einreichung von Unterlagen sowie die Sprachregelungen im Europäischen Patentamt. Es legt fest, wie Unterlagen eingereicht werden können und welche Sprachen im schriftlichen und mündlichen Verfahren verwendet werden dürfen.