====== Einreichung von Rückerstattungsanweisungen ====== Nr. 15.2 der [[Vorschriften über das laufende Konto]] (VLK) beschreibt die Einreichung von Rückerstattungsanweisungen. **Nr. 15.2 VLK** Rückerstattungsanweisungen sind in einem elektronisch verarbeitbaren Format über die zulässigen Einreichungswege einzureichen. ===== siehe auch ===== Nr. 15 VLK -> [[Rückerstattung von Gebühren]] \\ Regelt die Verfahren und Bedingungen für die Rückerstattung von Gebühren auf laufende Konten beim Europäischen Patentamt.