====== Einreichung mittels ePCT-Filing ====== **Artikel 1**((Beschluss des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 24. Oktober 2014 über die Einreichung internationaler Anmeldungen beim EPA als Anmeldeamt mittels ePCT-Filing)) (1) Internationale Anmeldungen nach dem PCT können gemäß diesem Beschluss und unbeschadet der anderweitig bestehenden Möglichkeiten zur Einreichung beim Europäischen Patentamt als Anmeldeamt mittels ePCT-Filing eingereicht werden. (2) Die Einzelheiten, Bedingungen und Voraussetzungen für die Einreichung der unter Absatz 1 genannten Unterlagen sind in den von der Weltorganisation für geistiges Eigentum veröffentlichten [[Richtlinien für die Einreichung internationaler Anmeldungen mittels des ePCT-Systems]] (ePCT-Filing) zu finden. -> [[Richtlinien für die Einreichung internationaler Anmeldungen mittels des ePCT-Systems]] ===== siehe auch ===== -> [[ePCT-Filing]]