====== Einreichung des automatischen Abbuchungsauftrags ====== 1.2 der Vorschriften über das automatische Abbuchungsverfahren (VAA) beschreibt, dass der automatische Abbuchungsauftrag in einem elektronisch verarbeitbaren Format einzureichen ist. **1.2 VAA** Der automatische Abbuchungsauftrag ist in einem elektronisch verarbeitbaren Format (XML) auf einem der folgenden Wege einzureichen: - für europäische Anmeldungen oder Patente und für internationale Anmeldungen vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt: über die Online-Einreichung des EPA oder die Online-Einreichung 2.0 mit den Formblättern EPA 1001E, 1200E oder 1038E oder über die Zentrale Gebührenzahlung; - für internationale Anmeldungen vor dem EPA als Anmeldeamt, internationaler Recherchenbehörde oder mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragter Behörde: über die Online-Einreichung des EPA, die Zentrale Gebührenzahlung oder ePCT unter Nutzung der Funktion der PCT-Gebührenberechnung und -zahlung oder Online-Einreichung 2.0 unter Nutzung der Funktion der PCT-Gebührenberechnung und -zahlung mit den Formblättern PCT/RO/101 und PCT/IPEA/401. Die Nummern 7.1.3 und 10.3 VLK gelten entsprechend. ===== siehe auch ===== VAA, Abschnitt 1 -> [[Automatisches Abbuchungsverfahren und Erteilung automatischer Abbuchungsaufträge]] \\ Regelt die Bedingungen und den Prozess zur Erteilung von automatischen Abbuchungsaufträgen für europäische und internationale Patentanmeldungen beim EPA.