====== Einreichung der Anmeldung ====== Regel 35 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass europäische Patentanmeldungen schriftlich beim Europäischen Patentamt in München, Den Haag oder Berlin oder bei den in Artikel 75 Absatz 1 b) genannten Behörden eingereicht werden können. **Regel 35 (1) EPÜ** Europäische Patentanmeldungen können schriftlich beim Europäischen Patentamt in München, Den Haag oder Berlin oder bei den in Artikel 75 Absatz 1 b) genannten Behörden eingereicht werden. ===== siehe auch ===== Regel 35 EPÜ -> [[Generelle Vorschriften]] \\ Legt fest, dass europäische Patentanmeldungen schriftlich beim Europäischen Patentamt oder bei den in Artikel 75 Absatz 1 b) genannten Behörden eingereicht werden können.