====== Einnahmen und Rücklagen ====== Artikel 38 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass die eigenen Mittel der Organisation alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation umfassen. **Artikel 38 (1) EPÜ** Eigene Mittel der Organisation sind: a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation; ===== siehe auch ===== Artikel 38 EPÜ -> [[Eigene Mittel der Organisation]] \\ Beschreibt die eigenen Mittel der Organisation.