====== Einheitlichkeit der Erfindung ====== Regel 44 des [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) legt fest, dass das Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung erfüllt ist, wenn zwischen den beanspruchten Erfindungen ein technischer Zusammenhang besteht. Regel 44 (1) EPÜ -> [[Technischer Zusammenhang]] \\ Beschreibt, dass das Erfordernis der Einheitlichkeit der Erfindung erfüllt ist, wenn zwischen den beanspruchten Erfindungen ein technischer Zusammenhang besteht. Regel 44 (2) EPÜ -> [[Entscheidung über die Einheitlichkeit]] \\ Erklärt, dass die Entscheidung über die Einheitlichkeit ohne Rücksicht darauf zu erfolgen hat, ob die Erfindungen in gesonderten Patentansprüchen oder als Alternativen innerhalb eines einzigen Patentanspruchs beansprucht werden. ===== siehe auch ===== AO EPÜ -> [[EP:Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ Regelwerk, das detaillierte Vorschriften und Verfahren zur praktischen Anwendung und Umsetzung des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) festlegt.