====== Einheitlichkeit der Erfindung ====== **Artikel 82 EPÜ 2000** Die [[europäische Patentanmeldung]] darf nur eine einzige [[Erfindung]] enthalten oder eine Gruppe von Erfindungen, die untereinander in der Weise verbunden sind, dass sie eine einzige allgemeine erfinderische Idee verwirklichen. Regel 44 EPÜ -> [[Anfordernisse an die Einheitlichkeit der Erfindung]] \\ Regel 64 (1) EPÜ -> [[Europäischer Recherchenbericht bei mangelnder Einheitlichkeit]] \\ Regel 137 (5) EPÜ -> [[Verbot der Änderung auf uneinheitliche oder nicht recherchierte Gegenstände]] Artikel 75-86 EPÜ -> [[Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens]] \\ ===== siehe auch ===== Teil 3 EPÜ -> [[Die Europäische Patentanmeldung]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ * [[Mehrere unabhängige Ansprüche in der gleichen Kategorie]] * [[Europäischer Recherchenbericht bei mangelnder Einheitlichkeit]] * [[Patentansprüche]] * [[Offenbarung der Erfindung]]