====== Einberufung der Tagungen ====== Artikel 29 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass der Verwaltungsrat von seinem Präsidenten einberufen wird. **Artikel 29 (1) EPÜ** Der Verwaltungsrat wird von seinem Präsidenten einberufen. ===== siehe auch ===== Artikel 29 EPÜ -> [[Tagungen]] \\ Beschreibt die Einberufung und Durchführung der Tagungen des Verwaltungsrats.