====== Dosierungsanleitung ====== Wenn die Verwendung eines Arzneimittels bei der Behandlung einer Krankheit bereits bekannt ist, schließt Artikel 54 (5) EPÜ [-> [[Zweite medizinische Indikation ]]] nicht aus, dass dieses Arzneimittel zur Verwendung bei einer anderen therapeutischen Behandlung derselben Krankheit patentiert wird.((Entscheidung der Großen Beschwerdekammer vom 19. Februar 2010, G 2/08)) Die Patentierbarkeit ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn das einzige nicht im Stand der Technik enthaltene Anspruchsmerkmal eine Dosierungsanleitung ist.((Entscheidung der Großen Beschwerdekammer vom 19. Februar 2010, G 2/08)) Für Anleitungen, die nicht die Dosierung, sondern sonstige Modalitäten der beanspruchten Anwendung betreffen, kann nichts anderes gelten.((BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 5/13 - Kollagenase I)) ===== siehe auch ===== Artikel 54 (5) EPÜ -> [[Zweite medizinische Indikation]] \\