====== Dokumente und Protokolle ====== Artikel 31 (2) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass die dem Verwaltungsrat unterbreiteten Dokumente und die Protokolle über seine Beratungen in den drei Sprachen erstellt werden. **Artikel 31 (2) EPÜ** Die dem Verwaltungsrat unterbreiteten Dokumente und die Protokolle über seine Beratungen werden in den drei in Absatz 1 genannten Sprachen erstellt. ===== siehe auch ===== Artikel 31 EPÜ -> [[Sprachen des Verwaltungsrats]] \\ Beschreibt die Sprachenregelungen für die Beratungen und Dokumente des Verwaltungsrats.