====== Definition des europäischen Patents ====== Artikel 2 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass die nach dem Übereinkommen erteilten Patente als europäische Patente bezeichnet werden. **Artikel 2 (1) EPÜ** Die nach diesem Übereinkommen [EPÜ -> [[Europäisches Patentübereinkommen]]] erteilten [[:Patente]] werden als [[europäisches Patent|europäische Patente]] bezeichnet. ===== siehe auch ===== Artikel 2 EPÜ -> [[Europäisches Patent]] \\ Definiert das europäische Patent und seine Wirkung in den Vertragsstaaten.