====== Definition der Neuheit ====== Artikel 54 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, dass eine Erfindung als neu gilt, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. **Artikel 54 (1) EPÜ** Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. ===== siehe auch ===== Artikel 54 EPÜ -> [[Neuheit]] \\ Definiert die Anforderungen an die Neuheit einer Erfindung, damit sie patentierbar ist.