====== Dauer des Haushaltsjahrs ====== Artikel 45 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) erklärt, dass das Haushaltsjahr am 1. Januar beginnt und am 31. Dezember endet. **Artikel 45 (1) EPÜ** Das Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. ===== siehe auch ===== Artikel 45 EPÜ -> [[Haushaltsjahr]] \\ Beschreibt die Dauer des Haushaltsjahrs der Organisation.