====== Computerimplementierte Erfindung ====== Art. 52 (2) EPÜ -> [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen]] \\ -> [[Technischer Beitrag]] \\ -> [[Technischer Charakter]] \\ EPA Amtsblatt 11/2007, 594 -> [[http://archive.epo.org/epo/pubs/oj007/11_07/11_5947.pdf|Prüfung computerimplementierter Erfindungen im Europäischen Patentamt unter besonderer Berücksichtigung computerimplementierter Geschäftsmethoden]] Eine Erfindung, zu deren Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird und die mindestens ein Merkmal aufweist, das ganz oder teilweise mit einem Computerprogramm realisiert wird, wird als computerimplementierte Erfindung bezeichnet.((EPA Amtsblatt 11/2007, 594)) Bei der Frage nach der [[Patentfähigkeit]] einer computerimplementierten Erfindungen ist insbesondere der [[Nicht patentierbare Erfindungen|Patentierungsausschluss]] für [[Programme für Datenverarbeitungsanlagen|Programme für Datenverarbeitungsanlagen als solche]] nach Art. 52 (2) EPÜ zu beachten, der nach ständiger Rechtsprechung so ausgelegt wird, dass eine computerimplementierte Erfindung nur dann dem Patentierungsausschluss entgeht, wenn sie [[technischer Charakter|technischen Charakter]] hat. Rein nicht technische Aspekte, die nichts zum [[technischer Charakter|technischen Charakter]] beitragen, sind für die Beurteilung der [[erfinderische Tätigkeit|erfinderischen Tätigkeit]] nicht relevant((siehe T 37/82, ABl. EPA 1984, 71; T 294/89, nicht im ABl. EPA veröffentlicht, und T 641/00, ABl. EPA 2003, 352)), da sie keinen für die Patentfähigkeit erforderlichen [[technischer Beitrag|technischen Beitrag]] liefern. Auch die weiteren in Art. 52 (2) EPÜ genannten [[Nicht patentierbare Erfindungen|Ausschlussgründe]] sind bei der Frage der [[Patentfähigkeit]] einer computerimplementierten Erfindung zu berücksichtigen, denn ein computerimplementiertes Verfahren kann zumindest teilweise definiert werden durch: [[mathematische Methoden]], die [[Wiedergabe von Informationen]], [[ästhetische Formschöpfungen]] mit kognitiver Wirkung und [[Geschäftsmethoden|Pläne für geschäftliche Tätigkeiten]].((EPA Amtsblatt 11/2007, 594)) ===== siehe auch ===== -> [[Geschäftsverfahren]]