====== Biologische Kräfte und Phänomene ====== Regel 26 AO ff -> [[Biotechnologische Erfindungen]] -> [[Pflanzen]] \\ Biologische Kräfte und Phänomene werden, soweit sie beherrschbar sind, dem Bereich der [[Technik]] zugerechnet, in dem patentfähige Erfindungen möglich sind.((Entscheidung der Großen Beschwerdekammer vom 9. Dezember 2010 G 2/07; m.V.a. Beispiele und Einzelheiten in BGH Urteil vom vom 27. März 1969, X ZB 15/67 - "Rote Taube", Nr. 4 der Gründe)) Für [[biotechnologische Erfindungen]] ist dies heute ausdrücklich im EPÜ und in der Biotechnologierichtlinie verankert. ===== siehe auch ===== -> [[Technischer Charakter]]