====== Bezugnahme auf die Beschreibung ====== **Regel 43 (6) AO EPÜ** Die [[Patentansprüche]] dürfen bei der Angabe der [[technische Merkmale|technischen Merkmale]] der [[Erfindung]] nicht auf die [[Beschreibung]] oder die [[Zeichnungen]] Bezug nehmen, es sei denn, dies ist unbedingt erforderlich. Insbesondere dürfen sie keine Formulierungen enthalten wie "wie beschrieben in Teil ... der Beschreibung" oder "wie in Abbildung ... der Zeichnungen dargestellt". Regel 43 (1-6), (7) AO EPÜ -> [[Form und Inhalt der Patentansprüche]] ===== siehe auch ===== Regel 41-50 -> [[Anmeldebestimmungen]] \\ Teil 3 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zur Europäischen Patentanmeldung]] \\ AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\