====== Beteiligte am Einspruchsverfahren ====== Artikel 99 (3) des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) regelt, wer am Einspruchsverfahren beteiligt ist. **Artikel 99 (3) EPÜ** Am Einspruchsverfahren sind neben dem Patentinhaber die Einsprechenden beteiligt. ===== siehe auch ===== Artikel 99 EPÜ -> [[Einspruch]] \\ Regelt das Einspruchsverfahren gegen ein europäisches Patent.