====== Bestimmung der Fälle für die Einreichung einer Vollmacht ====== Regel 152 (1) EPÜ bestimmt, in welchen Fällen Vertreter vor dem Europäischen Patentamt eine unterzeichnete Vollmacht einreichen müssen. **Regel 152 (1) EPÜ** Der [[Präsident des Europäischen Patentamts]] bestimmt, in welchen Fällen die Vertreter vor dem [[Europäischen Patentamt]] eine unterzeichnete Vollmacht einzureichen haben. ===== siehe auch ===== Regel 152 (1) EPÜ -> [[Vollmacht]] \\ Regelt die Voraussetzungen, Form, Fristen, und Rechtsfolgen der Einreichung, des Widerrufs und des Erlöschens von Vollmachten durch Vertreter vor dem Europäischen Patentamt.