====== Bestandteile des Übereinkommens ====== Artikel 164 (1) EPÜ des [[Europäisches Patentübereinkommen|Europäischen Patentübereinkommens]] (EPÜ) beschreibt, welche Dokumente Bestandteil des Übereinkommens sind. **Artikel 164 (1) EPÜ** Die Ausführungsordnung, das Anerkennungsprotokoll, das Protokoll über Vorrechte und Immunitäten, das Zentralisierungsprotokoll, das Protokoll über die Auslegung des Artikels 69 sowie das Personalstandsprotokoll sind Bestandteile des Übereinkommens. ===== siehe auch ===== Artikel 164 EPÜ -> [[Ausführungsordnung und Protokolle]] \\ Regelt die Ausführungsordnung und die Protokolle, die Bestandteil des Übereinkommens sind.