====== Bestandene Vorprüfung als Voraussetzung für die Zulassung zur europäischen Eignungsprüfung ====== **Artikel 11 (7) S. 3 VEP** Außerdem müssen im Falle der Abhaltung einer solchen [[Vorprüfung]] Bewerber, die sich für die [[europäische Eignungsprüfung|Prüfung]] anmelden, diese Vorprüfung bestanden haben. Regel 10 ABVEP -> [[Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung]] ===== siehe auch =====