====== Besondere Angaben bei der Eintragung von Lizenzen ====== **Regel 24 AO EPÜ** Eine Lizenz an einer [[europäische Patentanmeldung|europäischen Patentanmeldung]] wird eingetragen a) als ausschließliche Lizenz, wenn der Anmelder und der Lizenznehmer dies beantragen; b) als Unterlizenz, wenn sie von einem Lizenznehmer erteilt wird, dessen Lizenz im [[europäisches Patentregister|Europäischen Patentregister]] eingetragen ist. Regel 22-24 -> [[Eintragung von Rechtsübergängen, Lizenzen und anderen Rechten]] \\ ===== siehe auch ===== Teil 2 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zum materiellen Patentrecht]] \\ AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\ EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\