====== Beschwerdekammereinheit ====== Regel 12a (1) -> [[Organisation und Leitung der Beschwerdekammereinheit und Präsident der Beschwerdekammern]] Die Beschwerdekammern und die Große Beschwerdekammer wurden nach der [[Strukturreform]] als gesonderte Beschwerdekammereinheit organisiert (Regel 12a Abs. 1 Satz 1 AusfO 2016) und die Einordnung in die Generaldirektion 3 des Europäischen Patentamts aufgehoben (vgl. Art. 9 AusfO 2016). Die separate Organisationseinheit der Beschwerdekammereinheit wird nun von dem [[Präsident der Beschwerdekammern| Präsidenten der Beschwerdekammern]] geleitet, der mit dem [[Vorsitzender der Großen Beschwerdekammer|Vorsitzenden der Großen Beschwerdekammer]] personenidentisch (Regel 12a Abs. 1 Satz 2 AusfO 2016), vom [[Präsidenten des Europäischen Patentamts]] unabhängig und nur dem [[Verwaltungsrat]] rechenschaftspflichtig ist (Regel 12a Abs. 2 Satz 2 AusfO 2016).((BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 08. November 2022 - 2 BvR 2480/10)) Der Begriff „Beschwerdekammereinheit“ hat die in Regel 12a (1) [-> [[Organisation und Leitung der Beschwerdekammereinheit und Präsident der Beschwerdekammern]]] der Ausführungsordnung zum EPÜ festgelegte Bedeutung [Artikel 1 GOBA -> [[Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich der Geschäftsordnung des Beschwerdekammerausschusses]]]. ===== siehe auch ===== -> [[Beschwerdekammern]] \\ -> [[Große Beschwerdekammer]] \\